Silvester

Norderney. Zum jeweiligen bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Norderney immer an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig, also auch an Silvester und Neujahr, verboten ist. 

Kein Feuerwerk in der Nähe der Norderneyer Mühle

In einem Abstand von 200 Metern um die Norderneyer Windmühle darf kein Höhenfeuerwerk sowie innerhalb der Wurfweite, also im Umkreis von rund 25 bis 30 Metern, keine handgeworfenen pyrotechnischen Gegenstände wie beispielweise Böller gezündet werden. Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet.

Auch der Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V. bittet um vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk

Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu Einsätzen der Feuerwehr, die hätten verhindert werden können. Selbst ein kleines Tischfeuerwerk kann bei unsachgemäßem Umgang ein Feuer entzünden, das sich rasendschnell zu einem nicht mehr kontrollierbaren Brand entwickelt.

Wichtig ist das nur zugelassenes Feuerwerk gekauft wird. Dieses Feuerwerk ist geprüft und bietet die höchste Sicherheit. Auch wenn Feuerwerkskörper geprüft und als sicher deklariert sind, darf man den Umgang mit dem Feuer nicht verharmlosen. Von Feuer und Glut geht immer eine Gefahr aus, wenn diese nicht kontrolliert oder unsachgerecht gehandhabt wird.

Abstände von Häusern und leicht brennbaren Materialien sollte eingehalten werden. Das Abfeuern von Raketen und anderen Leuchtkörpern darf nur in den Himmel und nicht auf Gebäude o.ä. erfolgen. Kinder sollten nur das für sie zugelassene Jugendfeuerwerk (Feuerwerkskörper der Klasse 1) mit entsprechender Alterskennzeichnung benutzen und auch nur unter Aufsicht eines Erwachsenen. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt mit den Feuerwerkskörpern und Feuer umgehen. Feuerwerkskörper der Klasse 2, wie beispielsweise Leuchtraketen und Batteriefeuerwerk, dürfen nur von Personen erworben und betrieben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Bei der Verwendung von Feuerwerk, auch Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, sollte mindestens ein Eimer mit Wasser vorgehalten werden. Ein Feuerlöscher kann für zusätzliche Sicherheit sorgen. Feuerwerk, welches auf Straßen gezündet wird, kann durchfahrende Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge behindern. Ebenso die Überbleibsel.

Auch Tiere sorgen gelegentlich für Einsätze der Feuerwehr in der Silvesternacht. Sie werden unruhig und begeben sich durch ausgelöste Angst in Gefahrensituationen. Tiere sollten möglichst vom Schall des unnatürlich lauten Knall der Feuerwerkskörper geschützt werden. Großtiere, wie Pferde, sollten durch vertraute Personen beruhigend begleitet werden.

Sollte es zu einem Feuer oder anderweitigem Notfall kommen, bitte den Notruf möglichst frühzeitig über die Notrufnummer 112 anrufen.